Mitgliedschaft

Die Dauernutzungsverträge der WG Aufbau garantieren Ihnen eine hohe Wohnsicherheit. Jedes Mitglied kann durch sein Mitbestimmungsrecht die Belange der WG Aufbau aktiv beeinflussen. Vom Single bis zur Familie, ob Jung oder Alt, wir bieten die passende Wohnungsgröße und ein attraktives Umfeld dazu. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, für den Erwerb der Genossenschaftsanteile die staatliche Wohnungsbauprämie zu beantragen. Unsere Mitarbeiter der Abteilung Mitgliederwesen beraten Sie gern:

Mitgliederwesen:

Tel: 0351 / 44 32 - 0
mitgliederwesen@wga-dresden.de

Um Mitglied in unserer Genossenschaft zu werden, sind 50 € Eintrittsgeld + 310 € für zwei Grundanteile zu bezahlen. Für die Anmietung einer Wohnung sind dann je nach Wohungsgröße folgende Gesamtbeträge (inkl. Eintrittsgeld + Grundanteile) fällig:

Eintrittsgeld

50 € 50 €

Mitgliedschaft

310 € 310 €

1-Raum-WE

670 € 670 €

1-Raum-WE mit Balkon

825 € 825 €

2-Raum-WE

1.135 € 1.135 €

3-Raum-WE

1.445 € 1.445 €

4/5-Raum-WE

1.755 € 1.755 €

Garage

465 € 465 €

Wohnungsbauprämie

Als Mitglied unserer Wohnungsgenossenschaft haben Sie die Möglichkeit, eine Wohnungsbauprämie auf Ihre eingezahlten Genossenschaftsanteile zu beantragen.

Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine staatliche Subvention und bildet eine Säule der Wohnungsbauförderung. Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben gemäß Wohnungsbau-Prämiengesetz alle in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahren oder Vollwaisen unabhängig vom Alter, wenn sie prämienbegünstigte Aufwendungen leisten und die Einkommensgrenze nicht überschreiten.

Prämienbegünstigte Aufwendungen für unsere Mitglieder sind die in einem Geschäftsjahr eingezahlten Geschäftsanteile bis zu der Wohnungsbau-Prämiengesetz festgelegten Höchstgrenze. Diese liegt für unverheiratete Personen bei bis zu 700,00 EUR, sowie bei verheirateten Personen bei bis zu 1.400,00 EUR. Der Wohnungsbauprämiensatz beträgt seit 01.01.2021 10%.

 

Antrag auf Wohnungsbauprämie

Einen Antrag auf Wohnungsbauprämie erhalten Sie im Folgejahr der Einzahlung Ihrer Genossenschaftsanteile in unserer Abteilung Mitgliederwesen. Dieser Antrag muss vollständig ausgefüllt innerhalb von 2 Jahren nach der Einzahlung wieder bei uns vorliegen. Wir leiten Ihren Antrag an das Finanzamt zur Prüfung weiter. Frühere Einzahlungen werden dabei nicht berücksichtigt. Bei einem positiven Bescheid wird die Wohnungsbauprämie Ihrem Geschäftsguthaben gutgeschrieben.

Sollten Sie bereits einen Bausparvertrag haben, prüfen Sie bitte, ob Sie die Höchstgrenze der prämienbegünstigten Aufwendungen bereits ausgeschöpft haben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung Mitgliederwesen, Tel: 0351 44 32 - 115 / -116.

Weitere Informationen zur Wohnungsbauprämie finden Sie auf der Website zum Wohnungsbau-Prämiengesetz.